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Die
Rechte des Kindes sind in keinem bürgerlichen Gesetzbuch zu lesen
und kein Mensch hat sie für das Kind ersonnen: es sind die
unveräußerlichen, unverjährbaren Rechte der Natur des
Kindes, die Rechte seines Keimlebens im Aufstiege seiner inneren
Entwicklung – eingeborene Rechte also.
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